Verhinderungspflege
Unterkunft, Verpflegung, Ambulanter Pflegedienst, Tagespflege
Verhinderungspflege
Verhinderungspflege
Die kleine Schwester der Kurzzeitpflege!
Verhinderungspflege
Die kleine Schwester der Kurzzeitpflege!
Was versteht man unter Verhinderungspflege?
Verhinderungspflege bedeutet ursprünglich eine zeitlich begrenzte Vertretung der Hauptpflegeperson. Sie greift, wenn die ständig pflegende Person aus verschiedenen Gründen wie Krankheit oder Urlaub an der Pflege gehindert ist.
Was kann die Verhinderungspflege noch?
Die Verhinderungspflege kann eine Alternative zur klassischen Kurzzeitpflege sein!
Nutzen Sie die Verhinderungspflege nach dem Krankenhaus oder bis Ihre REHA startet!
Finanzierung
Die Finanzierung erfolgt auch über die Pflegekasse. Voraussetzungen sind ein Pflegerad 2 und eine mindestens seit 6 Monaten eingetragene Hauptpflegeperson. Bis zu 2.418 Euro pro Jahr für Pflegekosten sind im Rahmen der Verhinderungs- / Kurzzeitpflege möglich! (Den Antrag hierfür stellen Sie mit dem Formular „Antrag auf Verhinderungs- oder Kurzzeitpflege“ bei Ihrer Pflegekasse.)
Sie haben keinen Pflegegrad oder wurden bislang nicht gepflegt?
Kein Problem! Im Gegensatz zur Kurzzeitpflege können Sie unsere Verhinderungspflege jederzeit auch als Privatleistung erhalten!
Was versteht man unter Verhinderungspflege?
Verhinderungspflege bedeutet ursprünglich eine zeitlich begrenzte Vertretung der Hauptpflegeperson. Sie greift, wenn die ständig pflegende Person aus verschiedenen Gründen wie Krankheit oder Urlaub an der Pflege gehindert ist.
Was kann die Verhinderungspflege noch?
Die Verhinderungspflege kann eine Alternative zur klassischen Kurzzeitpflege sein!
Nutzen Sie die Verhinderungspflege nach dem Krankenhaus oder bis Ihre REHA startet!
Finanzierung
Die Finanzierung erfolgt auch über die Pflegekasse. Voraussetzungen sind ein Pflegerad 2 und eine mindestens seit 6 Monaten eingetragene Hauptpflegeperson. Bis zu 2.418 Euro pro Jahr für Pflegekosten sind im Rahmen der Verhinderungs- / Kurzzeitpflege möglich! (Den Antrag hierfür stellen Sie mit dem Formular „Antrag auf Verhinderungs- oder Kurzzeitpflege“ bei Ihrer Pflegekasse.)
Sie haben keinen Pflegegrad oder wurden bislang nicht gepflegt?
Kein Problem! Im Gegensatz zur Kurzzeitpflege können Sie unsere Verhinderungspflege jederzeit auch als Privatleistung erhalten!
Verhinderungspflege
in der Seniorenresidenz Bad Windsheim bedeutet:
Unsere Appartements:
- Alle Appartements verfügen über eine große Balkonloggia oder eine Terrasse.
- Großer Wohn-/Schlaf- bereich mit ca. 25 m².
- Küchenzeile.
- Ein modernes Bad mit ebenerdiger Dusche.
- Notrufanlage!
Verhinderungspflege
in der Seniorenresidenz Bad Windsheim bedeutet:
Unsere Appartements:
- Alle Appartements verfügen über eine große Balkonloggia oder eine Terrasse.
- Großer Wohn-/Schlafbereich mit ca. 25 m².
- Küchenzeile.
- Ein modernes Bad mit ebenerdiger Dusche.
- Notrufanlage!
Verhinderungspflege in der Seniorenresidenz Bad Windsheim bedeutet: Alles aus einer Hand und bei Bedarf bestens versorgt!
Wir beraten Sie gerne! Tel. 09841 / 910.